Die gängigste Methode zur gemeinsamen Nutzung eines Internetanschlusses ist die Verwendung eines Hardware-Routers. Die Verbindung und Datenübertragung erfolgt dabei in der Regel per WiFi-Netz. Neuere Router-Modelle funken dabei auf zwei Sendefrequenzen gleichzeitig und können so zwei getrennte Drahtlosnetzwerke sowie eine höhere Übertragungsrate bereitstellen.
Zahlreiche Geräte verfügen zudem über mehrere Ethernet-Buchsen und erlauben die Kopplung weiterer Endgeräte via LAN-Kabel. Das DSL- oder Kabel-Modem gehört meist zur Ausstattung des Routers, mitunter wird aber auch ein zusätzliches externes Modem benötigt. Die Aufteilung der insgesamt verfügbaren Bandbreite erfolgt automatisch. Populäre Router-Hersteller sind unter anderem AVM, Asus, D-Link, Linksys, Netgear und Zyxel. Vertrieben werden die Geräte meist in Kombination mit DSL- oder Kabelanschlüssen.
Hotspots: Öffentliche Router
Öffentliche Internetzugänge, die mehreren Nutzern frei oder gegen Zahlung einer Gebühr gleichzeitig zugänglich sind, werden hingegen als Hotspots bezeichnet. Betreiber dieser oft in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen oder Flughäfen zu findenden Zugangspunkte sind meist kommerzielle Provider. Aber auch private Initiativen wie Freifunk stellen an vielen Orten eigene Hotspots zur Verfügung.
Generell problematisch ist in diesem Zusammenhang allerdings die sogenannte Störerhaftung: Wird ein offenes WLAN durch einen Teilnehmer etwa für die illegale Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten missbraucht, kann der Betreiber zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Welle von Abmahnungen führte dabei in der Vergangenheit dazu, dass viele offene Hotspots in Cafés oder Restaurants wieder abgeschaltet wurden oder nun einer Registrierungspflicht unterliegen. Ähnlich ist die Rechtslage bei privaten Drahtlosnetzwerken, die mangels entsprechender Kenntnisse nicht gesichert wurden und daher prinzipiell jedermann zugänglich sind. Hier gilt ebenfalls: WLAN generell verschlüsseln.
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