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Zitat von jupp0815
ich habe jetzt nochmal nachgeschaut und bleibe dabei.
ich meine aber nur die kosten der eigenen bank.
Düsseldorf - Ist bei einer Abbuchung das Konto nicht gedeckt, kann die Bank Lastschriften zurückweisen. Da der Kunde nicht dafür sorgen muß, daß sein Konto gedeckt ist, muß er auch nicht hinnehmen, daß sein Geldinstitut für die Rückbuchung eine Gebühr erhebt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, so die Rechtschutzversicherung Arag (Az.: BGH XI ZR 154/04).
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nochmals sorry, aber das halte ich für käse. wer bitte sonst außer dem kontoinhaber soll dafür sorge tragen, dass das konto gedeckt ist? das ist doch unfug.
und ich kann dir darüber hinaus versichern, dass es in der praxis so ist, dass diese kosten der kontoinhaber trägt. ist doch auch logisch oder?