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  #11  (Permalink)  
Alt 07.06.2005, 23:24
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ich habe jetzt nochmal nachgeschaut und bleibe dabei.
ich meine aber nur die kosten der eigenen bank.

Düsseldorf - Ist bei einer Abbuchung das Konto nicht gedeckt, kann die Bank Lastschriften zurückweisen. Da der Kunde nicht dafür sorgen muß, daß sein Konto gedeckt ist, muß er auch nicht hinnehmen, daß sein Geldinstitut für die Rückbuchung eine Gebühr erhebt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, so die Rechtschutzversicherung Arag (Az.: BGH XI ZR 154/04).
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  #12  (Permalink)  
Alt 07.06.2005, 23:35
Benutzerbild von thbo0009
thbo0009 thbo0009 ist offline
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Zitat:
Zitat von jupp0815
ich habe jetzt nochmal nachgeschaut und bleibe dabei.
ich meine aber nur die kosten der eigenen bank.

Düsseldorf - Ist bei einer Abbuchung das Konto nicht gedeckt, kann die Bank Lastschriften zurückweisen. Da der Kunde nicht dafür sorgen muß, daß sein Konto gedeckt ist, muß er auch nicht hinnehmen, daß sein Geldinstitut für die Rückbuchung eine Gebühr erhebt. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor, so die Rechtschutzversicherung Arag (Az.: BGH XI ZR 154/04).
nochmals sorry, aber das halte ich für käse. wer bitte sonst außer dem kontoinhaber soll dafür sorge tragen, dass das konto gedeckt ist? das ist doch unfug.

und ich kann dir darüber hinaus versichern, dass es in der praxis so ist, dass diese kosten der kontoinhaber trägt. ist doch auch logisch oder?
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  #13  (Permalink)  
Alt 07.06.2005, 23:37
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du kannst die gebühren ja zahlen, evtl. gibt es ja auch heute noch banken die es versuchen. aber rechtens ist es trotzdem nicht - so zumindest die aktuelle rechtssprechung.

wer will, findet hier das urteil im volltext.
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...-zr-154-04.htm
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  #14  (Permalink)  
Alt 08.06.2005, 00:46
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thbo0009 thbo0009 ist offline
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Zitat:
Zitat von jupp0815
du kannst die gebühren ja zahlen, evtl. gibt es ja auch heute noch banken die es versuchen. aber rechtens ist es trotzdem nicht - so zumindest die aktuelle rechtssprechung.

wer will, findet hier das urteil im volltext.
http://www.rechtsrat.ws/vlink/urteil...-zr-154-04.htm
danke für den link. dennoch halte ich das für schwachsinnig. und ich glaube auch nach wie vor nicht, dass das durchsetzbar ist.

sag mir doch bitte nur mal einen grund dafür, warum die bank dafür verantwortlich sein sollte? im gegenteil: in der regel ist sie glücklich darüber, wenn du dein konto überziehst, denn dadurch werden sollzinsen fällig.
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  #15  (Permalink)  
Alt 08.06.2005, 17:25
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viele urteile kann man so nicht nachvollziehen.
ich habe mir auch die begründung nicht durchgelesen.
fakt ist aber, das solche gebühren nicht zulässig sind.
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  #16  (Permalink)  
Alt 08.06.2005, 17:45
Benutzerbild von Bobsley111
Bobsley111 Bobsley111 ist offline
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Ich gebe jupp0815 Recht. Gebühren aufgrund einer Rücklastschrift mangels Deckung sind nicht zulässig. Die Banken versuchen es zwar trotzdem, aber der BGH hat dies eindeutig als rechtswidrig erklärt. Sollte also dennoch eine Gebühr berechnet werden, so empfehle ich zum Beispiel diesen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW. http://www.vz-nrw.de/mediabig/478A.rtf
__________________
Grüße

Bobsley111
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