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Mittwoch, 09.11.2005 08:31

Gericht: Dolzer darf "Dialer-Parasit" genannt werden

aus dem Bereich Sonstiges
Für Mario Dolzer läuft es derzeit nicht so gut. Der Münchner, im Laufe der letzten Jahre mit Dialern und anderen Maschen zu trauriger Berühmtheit und etwas Geld gekommen, mag es nicht, wenn die Presse über sein Geschäftsgebaren berichtet.

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Kein Parasit?

So stört den Dialer-König Deutschlands ein zwei Jahre alter, in unserem Schwester-Magazin onlinekosten.de erschienener Artikel. Darin wurde Dolzer, diskret abgekürzt als "Mario D.", unter der Überschrift "Die Dialer-Parasiten kommen" erwähnt. Über seinen Rechtsanwalt lässt er der Redaktion am 27. Juli, einem Mittwoch, eine Abmahnung zukommen. Für Dolzer verlangt Rechstanwalt Bernhard Syndikus nicht nur Unterlassung und Strafe im Wiederholungsfall, sondern auch Schmerzensgeld.

onlinekosten.de erhält eine Frist von zwei Tagen, die Unterlassungserklärung abzugeben. Syndikus stellt noch am Freitag einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Frankfurt eingereicht. Das Gericht hat Dolzers Anwalt allerdings offenbar zu verstehen gegeben, dass es dem Antrag nicht stattgeben werde. Nachdem Dolzer den Antrag aber offenbar nicht zurückziehen wollte, wiesen die Richter ihn zurück.

Sachbezogen

In der Begründung heißt es, eine "sachbezogene" Berichterstattung dürfe auch "scharf, schonungslos und ausfällig" sein, ohne dass die Persönlichkeitsrechte dabei verletzt würden. Denn die Bezeichnung "Dialer-Parasit" weist nach Meinung der Kammer "tatsächliche Bezugspunkte" zu Dolzers Aktivitäten auf, ohne dabei die Grenze zur Schmähkritik zu überschreiten."

Zur Erläuterung greifen die Richter auf die Biologie zurück: "Der Begriff 'Parasit' bezeichnet [...] ein Lebewesen, das aus dem Zusammenleben mit anderen Lebewesen einseitig Nutzen zieht, die es oft auch schädigt und bei denen es Krankheiten hervorrufen kann." Das Landgericht attestiert dem beanstandeten Artikel, sich zwar "kritisch-polemisch, mit harten, sinnfälligen Worten" mit dem "unlauteren Geschäftsgebaren" Dolzers auseinander zu setzen, dabei aber die "Aufklärung der Verbraucher" im Sinn zu haben.

Das Oberlandesgericht hatte dem nichts hinzuzufügen. Die höhere Instanz musste sich ebenfalls mit dem Text befassen, weil Dolzer gegen den Bescheid des Landgerichts Beschwerde eingelegt hatte. Die Gründe der Vorinstanz seien "zutreffend", so das OLG, der Senat könne sich dem "voll inhaltlich" anschließen. Dolzer selbst hatte zwischenzeitlich eine ausführliche Stellungnahme auf seiner Website veröffentlicht und weitere rechtliche Schritte angekündigt.
red
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