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Montag, 02.01.2006 16:31

Einstweilige Verfügung gegen Napster

aus dem Bereich Sonstiges
Die Stuttgarter Online-Radio StayTuned hat gegen den Internet-Musik-Anbieter Napster beim Landgericht in Köln eine einstweilige Verfügung erwirkt.

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Nicht die erste Musik-Flat

Demnach darf Napster den Werbespruch "Die erste Musikflatrate in Deutschland" nicht mehr für sich nutzen. StayTuned hatte gegen die Werbung geklagt, da das Unternehmen selbst schon seit längerem ein Musik-Abo anbietet. Sollte Napster gegen das Verbot verstoßen, droht eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro. Napster hat auf das Verbot bereits reagiert und den Werbespruch in "Die Musikflatrate in Deutschland" geändert.

Napster bietet seine Musik-Flatrate sein Dezember 2005 an und gewährt Kunden für 9,95 Euro im Monat einen unbegrenzten Lieder-Download an. "The Next Generation Radio" von StayTuned ist schon länger verfügbar und kostet 4,16 monatlich. Allerdings bietet StayTuned die Lieder nicht zum Download an, sondern erlaubt dem Nutzer die Zusammenstellung eines individuellen Radiosenders.

Song-Auswahl

Das größere Lieder-Angebot hat mit rund 1,5 Millionen Songs Napster im Programm. Bei StayTuned hat der Kunde die Wahl aus rund 212.000 Titeln auf 16.300 Alben. Bei Napster entstehen weitere Kosten, wenn man gewünschte Lieder auf eine CD brennen oder auf einen Mp3-Player aufspielen möchte.
red
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