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Mittwoch, 13.09.2006 12:46

Regulierer: Telekom muss VDSL-Netz öffnen

aus dem Bereich Breitband
Nun ist es amtlich: Der so genannte IP-Bitstrom-Zugang wird reguliert. Entgegen scharfer Kritik in der Vergangenheit seitens der T-Com, verpflichtet der Regulierer den "rosa Riesen", Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten Breitandzugang auf der Basis des Internetprotokolls zu gewähren - das gilt auch für die neue VDSL-Technik.

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VDSL-Netz inbegriffen

Die entsprechende Regulierungsverfügung veröffentlichte die Bundesnetzagentur heute in ihrem Amtsblatt und auf ihren Internetseiten. Den DSL-Providern soll es auf diesem Weg ermöglicht werden, so genannte "nackte" DSL-Anschlüsse unabhängig vom Telefonanschluss anzubieten. Eine Ausnahme der VDSL-Infrastruktur von der Regulierung wäre laut Bundesnetzagentur nur dann noch möglich, wenn die Deutsche Telekom über das VDSL-Netz neue Produkte anbiete, die mit niedrigeren Übertragungsraten so nicht realisierbar seien.

"Noch liegen uns aber keine entsprechenden Produkte vor", sagt Linda Sydow, Sprecherin der Bundesnetzagentur, auf Anfrage von onlinekosten.de. Sollte die Telekom entsprechende Produkte beim Regulierer vorlegen, werde eine erneute Prüfung erfolgen.

Regulierer muss Gebühren genehmigen

Die Deutsche Telekom muss den Zugang für die Wettbewerber nun zu "nicht diskriminierenden Bedingungen" gewähren. Innerhalb von drei Monaten muss die Telekom dem Regulierer nun die Konditionen für den IP-Bitstrom-Zugang vorlegen, damit die Wettbewerber ihren Zugang laut Bundesnetzagentur "ohne aufwändige Vertragsverhandlungen beziehen können". Die für den Zugang verlangten Gebühren muss sich der "rosa Riese" vorab vom Regulierer genehmigen lassen.

"Aufgrund der heutigen Entscheidung zum IP-Bitstrom werden die Verbraucher künftig eine noch größere Auswahl an qualitativ hochwertigen und preisgünstigen Breitbandangeboten haben", sagt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Dadurch werde die Breitbandpenetration und -nutzung in Deutschland weiter gefördert. Auch die EU-Kommission, der die Entscheidung im Vorfeld vorgelegt worden war, hat die von der Bundesnetzagentur beschlossenen Maßnahmen begrüßt.
red
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