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Donnerstag, den 02.11.2006 07:31

Deutscher Porno-Spammer verurteilt

Aus dem Bereich Wissenswertes
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich einen deutschen Porno-Spammer verurteilt. Microsoft hatte gegen den in Schleswig-Holstein wohnenden wegen Markenverletzung geklagt, weil dieser Spam-E-Mails über ein gefälschtes Hotmail-Konto des Konzerns verschickt hatte.

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Gefälschte Hotmail-Adresse

Insgesamt versendete der Verurteilte rund ein halbes Jahr lang Spam-Mails im Namen von Hotmail, um darin seine Sex-Seiten im Internet zu bewerben. Da Hotmail aber eine eingetragene Marke von Microsoft ist, befand das Oberlandesgericht den Missbrauch des Namens für Spam-Aktionen für rechtswidrig.

Das jetzige Gerichtsurteil ging für den Spammer noch glimpflich aus, er darf lediglich keine Spam-Mails mehr über ein gefälschtes Hotmail-Konto verschicken und muss Microsoft über seine Aktivitäten auf dem Laufenden halten. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Markenverletzung droht ihm aber schon eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Microsoft sieht Chance

Microsoft sieht in dem Urteil eine Chance, zukünftig über die Markenrechtsverletzung gegen Spammer in Deutschland vorzugehen. Allgemein gibt es hierzulande nämlich keine Anti-Spam-Gesetze, sodass gerichtlich relativ wenig gegen Spammer auszurichten ist.
red
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