Der beliebte 1-Click-Hoster
Rapidshare hat erfolgreich an seiner Internet-Anbindung gebastelt. Das im vergangenen Jahr im schweizerischen Cham gegründete Unternehmen steht Privatkunden und Firmen zur Verfügung. Mit der verbesserten Anbindung reagiert der Betreiber nach eigenen Angaben auf die deutlich gestiegenen Zugriffe.
Neue Anbindung von 100 Gbit/s
Mit einem neuen Port, der Daten mit einer Geschwindigkeit von zehn Gigabit pro Sekunde (Gbit/s) überträgt, stehen den Anwendern nun insgesamt 100 Gbit/s für den Zugriff auf Rapidshare zur Verfügung. Diese Bandbreite erlaubt es, bis zu 500.000 Anfragen gleichzeitig abzuwickeln oder den Inhalt von 17 CD-ROMs in nur einer Sekunde zu übertragen. Technischer Partner ist Level 3 Communications. Mit einer Bandbreite von 40 Gbit/s wird Rapidshare damit an eines der weltgrößten Internet-Backbones angeschlossen.
Vorteile für Premium-Nutzer
Kostenpflichtige Premium-Accounts bieten diverse Zusatzfeatures, darunter die Wiederaufnahme von abgebrochenen Downloads und das sofortige Starten eines Downloads ohne lästige Wartezeit. Der wohl wichtigste Punkt: Es gibt keine Begrenzung, wie viele Downloads maximal gleichzeitig ausgeführt werden können. Bei der Gratis-Version ist der Download auf eine Datei limitiert. Premium-Accounts kosten für zwei Tage 4,50 Euro, ein Monat wird mit 6,99 Euro berechnet. Für 16,99 Euro sind drei Monate inklusive, sechs Monate kosten 29,99 Euro und zwölf Monate 54,99 Euro. Die Bezahlung erfolgt über Paypal oder Überweisung. Nur für das Zweitagesticket steht als Bezahlungsart lediglich Paypal und Paybycall zur Verfügung.
Für Besitzer eines Premium-Accounts gibt es neben zahlreichen Vorteilen beim Download auch Verbesserungen beim Upload. Beim so genannten Remote-Upload wird die ausgewählte Datei von Rapidshare mit einer sehr hohen Geschwindigkeit automatisch in den Premiumbereich geladen. Ohne Premium-Account müssen Benutzer eine Buchstabenkombination eintippen, um Dateien von Rapidshare herunterzuladen. Zusätzlich nervt die bereits beschriebene Download-Limitierung.
Verstöße gegen Urheberrecht
Doch über Rapidshare werden nicht nur legale Daten getauscht: Erst Anfang des Jahres hatte es einen
Rechtsstreit gegeben. Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) hatte
im Januar eine einstweilige Verfügung gegen die Rapidshare-Betreiber für das Angebot in Deutschland und der Schweiz erwirkt. In dem Konflikt ging es um urheberrechtlich geschützte Musik und die Frage, ob Rapidshare illegale Daten nur löschen oder auch den Zugang zu allen Dateien des betroffenen Nutzers sperren muss, die das Musikstück enthalten.