
Auch bei
Arcor sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor dem Umzug der
Umzugsservice informiert werden. Dies kann online über arcor.de oder über das Callcenter geschehen.
Vertragslaufzeit startet neu
Fixkosten entstehen bei dem Eschborner Unternehmen bei einem Wohnungs- und dem damit verbundenen
Anschlusswechsel nicht. Ein Umzug ist für
Arcor allerdings gleichbedeutend mit einer Kündigung des Vertrages am alten Wohnort sowie einer Beauftragung mit einer neuen DSL-Schaltung in der neuen Wohnung. Vorteil für den Kunden: Er kann durch den neuen Auftrag auch die dann geltenden, meist günstigeren, Konditionen beanspruchen. Kosten fallen beim Umzug nicht an.
Kulanzregelung
Zieht der Kunde in ein Gebiet, das nicht mit DSL-Leitungen von Arcor erschlossen ist, wird der Arcor-Vertrag aus Kulanz zum Umzugstermin gekündigt. Als Nachweis muss der Kunde eine amtliche An- und Abmeldebescheinigung an Arcor senden.
Ziehen Freund und Freundin, die auch schon zuvor Arcor-Kunden waren, zusammen, so kündigt der
DSL-Anbieter einen Vertrag aus Kulanz. Die beiden Anschlüsse können zusammengelegt werden, falls sie im gleichen Ortsnetz liegen. Ist am neuen Wohnort der Internetausflug nur mit einer geringeren Geschwindigkeit möglich, wird der neue Vertrag auf die langsamere Geschwindigkeit und die damit verbundenen günstigeren Konditionen umgestellt.
Bearbeitungszeiten
Die Bearbeitungszeiten im Umzugsfall können stark variieren. Arcor geht bei einem optimalen Ablauf von 14 Tagen aus, die Regel für den gesamten Prozess sind aber sechs Wochen. Verzögerungen sieht Arcor auch durch die schleppenden Schaltungen seitens der Telekom. Bei zeitlichen Verzögerungen muss der Arcor-Kunde nicht genutzte Leistungen auch nicht bezahlen.
Vertragslaufzeit beginnt wieder von vorne
Grundsätzlich gilt: Durch den Umzug verlängert sich der Vertrag automatisch und die Laufzeit von 24 Monaten beginnt von vorne, da am neuen Wohnort ein neuer Vertrag zu aktuellen Konditionen abgeschlossen wird. Die Restlaufzeit des alten Vertrages wird aber nicht aufgeschlagen. Grundgebühren, die während der Unterbrechung des
Anschlusses angefallen sind, werden erstattet.