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Donnerstag, 10.01.2008 19:01

MoobiCent: Neue AGB drohen Ausschluss an

aus den Bereichen Breitband Mobilfunk
Kaum hat das neue Jahr begonnen, macht der UMTS- und HSDPA-Provider MoobiCent wieder von sich reden. Wie aus zahlreichen E-Mails an die Redaktion von onlinekosten.de hervorgeht, wurden Anfang Januar zum wiederholten Mal zahlreiche Kunden von der Breitband-Nutzung ausgeschlossen. Sie surfen seitdem mit GPRS-Geschwindigkeiten durch das Internet und somit kaum schneller als über einen ISDN-Anschluss. Jetzt hat MoobiCent überraschend die Mindestvertragslaufzeit für die mobileDSL flat geändert und darüber hinaus die AGB in entscheidenden Punkten verschärft.

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Mindestvertragslaufzeit geändert

Zunächst ein Blick auf die positiven Fakten: für 39,95 Euro soll laut offiziellen Angaben auf der Unternehmensseite unter Einsatz kompatibler Hardware mit bis zu 7,2 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Internet gesurft werden können. Im Kleingedruckten heißt es weiter, dass die monatliche Grundgebühr eine Datenübertragung ohne Volumenbegrenzung beinhalte. Neukunden müssen sich ab sofort nicht mehr zwei Jahre, sondern nur noch mindestens vier Monate an den Tarif binden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Im Gegenzug wurden die Kosten für die angebotene Hardware von bisher 99 Euro auf 149 Euro angehoben.

"Die Verkürzung der Vertragslaufzeit ist eine Reaktion auf die Bedürfnisse unserer Kunden und die rasante Entwicklung des Marktes im Bereich Telekommunikation. Stetig neue Angebote bewegen den Kunden dazu, sich nicht langfristig binden zu wollen", sagte Sebastian Heuters, Marketing-Manager bei MoobiCent, gegenüber onlinekosten.de.

Neue AGB

Einher mit der Reduzierung der Mindestvertragslaufzeit ging allerdings auch eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Darin wird deutlich, dass MoobiCent-Vertragspartner Victorvox keinesfalls eine echte Flatrate, sondern einen Volumentarif mit nicht näher genanntem Volumenlimit anbietet. Wer die so genannte mobileDSL flat über das normale Nutzungverhalten hinaus nutzt, muss damit rechnen, in der Leistung beschnitten zu werden. Wörtlich heißt es in den überarbeiteten AGB:
Victorvox behält sich auch vor, bei Vorliegen einer über das übliche Maß hinausgehenden oder missbräuchlichen Nutzung aus Sicherheitsgründen die maximal mögliche Geschwindigkeitsübertragung einzuschränken oder den Anschluss vorübergehend zu sperren.
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