Bereits seit Jahren ist Microsoft der Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen ein Dorn im Auge. In unzähligen Anläufen waren die Redmonder in der Vergangenheit immer wieder juristisch gegen einschlägige Händler vorgegangen - doch trotz unzähliger Abmahnungen und Klagen gab es bis dato
keine rechtliche Klarheit. Diese hat das Software-Haus Oracle nun überraschend für Microsoft gewonnen – und der Windows-Entwickler macht daraufhin unmissverständlich klar, dass nun auch die Käufer von Second Hand-Programmen im Visier des Konzers ständen.
Zustimmung erforderlich
Der Stein kam ins Rollen, als Oracle Klage gegen den Netzhändler usedSoft eingereicht hatte. Das Oberlandesgericht München (OLG, Az. 6 U 2759/07) kam während des Rechtsstreits zu dem Urteil, dass der Vertrieb mit gebrauchter Software generell nur mit Zustimmung der jeweiligen Rechteinhaber erlaubt ist. Dies gelte nicht nur für gekaufte und heruntergeladene Software, sondern auch für Programme auf den Originaldatenträgern. Durch den Rechtsspruch sieht sich nun Microsoft in der Annahme bestätigt, dass sowohl der An- als auch Verkauf von Vervielfältigungsrechten aus Volumenlizenzverträgen ohne die Zustimmung des Unternehmens unwirksam ist. Man sehe in dem erlassenen Urteil "weit reichende Auswirkungen auf die gesamte Branche der Gebrauchtsoftwarehändler und deren Kunden", ließ das Unternehmen mitteilen.
So gut wie rechtskräftig
Die Richter begründeten ihren Entschluss damit, dass das Grundrecht am geistigen Eigentum und das Recht auf freie Berufswahl und -ausübung höher zu bewerten sei, als die Ambitionen von usedSoft, "einen Geschäftsbetrieb zu eröffnen, der explizit in fremde Urheberechte eingreifen will". Das Urteil ist so gut wie rechtskräftig, die von usedSoft gestellten Anträge für eine Neuverhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof und Bundesgerichtshof wurden zurückgewiesen: einzig gegen die Nichtzulassung der Revision könnte noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Drohung gegen Händler und Käufer
Microsoft spricht von einer "kritischen Situation" für Anwender gebrauchter Software, die nun entstanden sei. Sie müssten sich des "erheblichen rechtlichen Risikos" bewusst sein, das aus einer möglichen Fehllizenzierung erwächst. "In jedem Fall behält sich Microsoft ausdrücklich vor, künftig rechtliche Schritte gegen Händler von gebrauchter Software und gegebenenfalls deren Kunden in die Wege zu leiten, die gegen die genannten Regeln verstoßen", ließ das Unternehmen mitteilen.