Google unterliegt im Markenrechtsstreit mit Groovle: Google warf Groovle vor, dass der
Domain-Name Groovle.com zu viel Ähnlichkeit mit Google.com hätte und Verwirrung stifte. Ein Schiedsgericht entschied nun zugunsten von Groovle.
Seltene Niederlage
Groovle bietet vorgefertige Startseiten mit Bildern aus verschiedenen Kategorien wie
Tiere,
Natur oder
Celebrities an und ermöglicht außerdem, mit eigenen Fotos eine Startseite für den
Browser zu basteln. Ein Schiedsgericht - bestehend aus zwei Richtern im Ruhestand und einem US-Juraprofessor - wies nun den Vorwurf von Google zurück. Durch das
R und das
V im Namen sei die Domain klar von Google abgegrenzt - hinsichtlich der Schreibweise, des Klangs und auch der Bedeutung (Groove und Groovy).
Groovle vs. Google: Die Schlichter entschieden zugunsten von Groovle.
Wie aus der
Mitteilung des National Arbitration Forum (NAF) hervorgeht, hat Google vor den Schlichtern bislang 65 solcher Markenrechtsstreitigkeiten geführt und erst zweimal verloren: gegen froogles.com und jetzt gegen Groovle. Unter dem Namen
Froogle bietet Google eine Produktsuche an.
Hinter Groovle stehen zwei junge Kanadier, die das Portal 2007 ins Leben riefen. Wie aus den Angaben auf der
Website hervorgeht, wird Groovle aber von Google mit Inhalten gefüttert. Die NAF ist im Übrigen eine von der ICANN anerkannte Organisation zur Lösung von Markenrechtsstreitigkeiten bei Domain-Namen.