Wichtiger Gerichtstermin für die
Deutsche Telekom am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig: Der Urteilsspruch hat Auswirkungen auf den künftigen
VDSL-Ausbau in Deutschland. Der ehemalige Monopolist hatte beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die von der Bundesnetzagentur im Sommer 2007 verfügte
Öffnung der Kabelverzweiger für Wettbewerber eingereicht. Diese Instanz wies die Klage bereits im Januar 2008 weitestgehend ab (Az: 21 K 2701/07). Der Bonner Konzern legte daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht Revision ein, und bekamt nun teilweise Recht (BVerwG 6 C 22.08).
Kein Zugriff mehr auf unbeschaltete Glasfaser
Auch weiterhin muss die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugang zu den rund 8.000 Hauptverteilern sowie zu den Kabelkanälen ermöglichen. Die Netzagentur hatte dem ehemaligen Monopolisten zusätzlich auch die Verpflichtung auferlegt, den Telekom-Konkurrenten einen
Zugriff auf unbeschaltete Glasfaserleitungen zu gewähren, wenn nicht genügend Kabelkanäle zur Erschließung der bundesweit rund 300.000 Kabelverzweiger vorhanden sind. Diese Regulierungsverfügung hoben die Bundesrichter auf.
Wettbewerber müssen eigene Glasfaserleitungen legen
Die Bundesnetzagentur habe die Rechtfertigung für einen Zugriff auf die seit 2006 errichtete
Telekom VDSL Infrastruktur durch die Wettbewerber "nicht hinreichend begründet". Laut dem Urteil sollen die
Internetanbieter die Erschließung der Kabelverzweiger von den Hauptverteilern mit eigenen Glasfaserkabeln vornehmen. Die Kabelverzweiger sollten zudem - wie aber ohnehin geplant - in den neuen
Multifunktionsgehäusen mit eigener Übertragungstechnik ausgerüstet werden. Nach Ansicht des Gerichts könnten die Wettbewerber "mit zumutbarem Aufwand eine eigene Infrastruktur aufbauen". Die "technische Abhängigkeit" der
Provider von der Telekom könne damit gelöst werden.
Telekom begrüßt das Urteil, Netzagentur sieht sich bestätigt
Ein Sprecher der Telekom begrüßte auf Anfrage von onlinekosten.de die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sehr. "Der Senat hat betont, dass es sich bei den Glasfasern um Investitionen in ein neues Netz handelt, die schützenswert sind und von der Bundesnetzagentur stärker berücksichtigt werden müssen" so die Stellungnahme der Telekom. Der Bonner Konzern sehe das Urteil positiv, dennoch müsse es jetzt erst im Einzelnen geprüft werden. Nicht betroffen von der Entscheidung des Gerichtes ist die Vermarktung des VDSL-Netzes an Konkurrenten wie etwa
1&1 oder
Vodafone.
Ein Sprecher der Bundesnetzagentur verwies in einer ersten Stellungnahme gegenüber unserer Redaktion darauf, dass zunächst erst die Urteilsbegründung analysiert werden müsse. Der VDSL-Ausbau sei durch die Entscheidung aber nicht gestoppt worden. Die Hauptkomponenten der Regulierungsverfügungen - der Zugang zu den Kabelverzweigern und den Leerrohren - seien vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden. Lediglich ein Teilbereich, der Zugang zu unbeschalteten Glasfaserleitungen, sei aufgehoben worden.