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Montag, 01.02.2010 13:31

Ebay schafft den Kostenlosversand wieder ab

aus dem Bereich Sonstiges
Der Platzhirsch unter den Online-Auktionshäusern arbeitet weiter daran, den einstigen Flohmarkt im Internet zu einer umfassenden Verkaufsplattform für Neu- und Gebrauchtwaren umzufunktionieren. Die neuen Schritte für dieses Jahr hat eBay nun in seinem Community-Weblog veröffentlicht. Unter anderem geht es dem Gratis-Versand-Zwang an den Kragen.

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Schluss mit 0-Euro-Versand

Darüber dürften sich viele Verkäufer, aber auch Käufer freuen. Durch die Idee, bestimmte Artikel bei eBay nur noch mit einem kostenlosen Versand anbieten zu können, hatte sich für viele Kunden das Schnäppchen für ein paar Euro erledigt. Ab dem 8. Februar will eBay nun den Zwang zum kostenlosen Versand abschaffen und setzt stattdessen wieder auf Obergrenzen für die Versandkosten. Diese hat eBay erneuert und sich dabei an den Preisen der Versanddienstleister orientiert. Ein Brief darf demnach maximal 2,50 Euro kosten, eine Bücher- oder Warensendung 2 Euro, ein Paket per DHL, Hermes oder anderen Anbietern 7 Euro. Auch für DHL Päckchen, die nur 3,90 bis 4,10 Euro kosten, gelten die 7 Euro als Obergrenze.

Höhere Anforderungen an Verkäufer

Darüber hinaus hebt eBay zum 1. April die Mindeststandards für Verkäufer an, die sich aus der Anzahl und dem Zufriedenheitsfaktor der Bewertungen ergeben. Während bislang der zulässige Prozentsatz an schlechten Bewertungen zu den Punkten wie Kommunikation mit dem Verkäufer, Bearbeitúngszeit sowie Verpackungs- und Versandkosten bei 5 Prozent oder fünf Bewertungen lag, darf dieser ab April 2,4 Prozent oder vier abgegebene Kommentare nicht unterschreiten. Beim Zusammenspiel von Artikelbeschreibung und tatsächlichem Zustand der Ware sinkt der erlaubte Rahmen von 4 auf 1,2 Prozent. Zur Berechnung zieht das Auktionshaus – je nach Anzahl der Bewertungen - entweder die letzten drei oder zwölf Kalendermonate heran, der Wechsel erfolgt bei 400 Stück in den vergangenen drei Monaten. Wer diese Kriterien nicht einhält, muss laut eBay mit Einschränkungen bei der Platzierung oder sogar der Verkaufsaktivität rechnen.

Durch die nächste Neuerung wird sich die Anzahl der gewerblichen Verkäufe weiter erhöhen. Ebenfalls zum 1. April sinkt das Handelsvolumen für die Qualifikation zum PowerSeller. Auf diese Weise sollen mehr Verkäufer von den vergünstigten Konditionen profitieren, gleichzeitig steigen aber auch bestimmte Mindestanforderungen, welche bislang nur für Mitglieder mit dem Status "Verkäufer mit Top-Bewertung" gültig sind.

Die weiteren Änderungen, die ab dem 23. März in Kraft treten, sind eher kleiner Natur und betreffen zum Beispiel das Überarbeiten einiger Kategorien und das Einstellen von Artikeln. Weitere Details zu den Neuerungen bei eBay liefert der Weblog-Eintrag.
red
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