Ab dem 12. April will die Bundesnetzagentur die bislang größte Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen starten. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Köln wollte das Unternehmen Kabel BW die Auktion der Frequenzen im Bereich von 800 Megahertz (MHz) verhindern. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wurde dieser Antrag abgelehnt.
Befürchtete Störungen kein ausreichender Grund
Der Frequenzbereich um 800 MHz ist durch die Umstellung des Rundfunks auf Digitaltechnik frei geworden (Digitale Dividende). Der Kabelnetzbetreiber aus Baden-Württemberg befürchtet, auf Grundlage verschiedener technischer Studien, dass die zukünftige Nutzung dieser Frequenzen durch Mobilfunk zu Störungen im eigenen Kabelnetz, insbesondere bei den angeschlossenen Kabelmodems, Receivern und Set-Top-Boxen führt. Deshalb sei die Vergabe rechtswidrig, solange solche Störungen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Über die eingereichte Klage gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur, diese Frequenzen zu versteigern, hat das Gericht noch nicht entschieden. Den parallel gestellten Antrag, die aufschiebende Wirkung der Klage anzuordnen und somit den Start der Versteigerung vorerst zu verhindern, lehnte das Verwaltungsgericht hingegen nun ab. Die nicht anfechtbare Entscheidung wird damit begründet, dass die befürchteten Störungen nicht die Aussetzung des Vergabeverfahrens rechtfertigten. Falls erforderlich, könnten auftretende Probleme auch noch mit späteren Maßnahmen behoben werden.
Zahlreiche Klagen noch nicht entschieden
Dem Verwaltungsgericht Köln liegen noch fünf Klagen von Kabelnetzbetreibern und Rundfunkveranstaltern gegen die Frequenzversteigerung vor. Wann diese entschieden werden, kann das Gericht aber nach eigenen Angaben derzeit noch nicht absehen. Für sechs weitere Klagen hat das Gericht eine mündliche Verhandlung am 17. März angesetzt. Diese seien von Unternehmen eingereicht worden, die zwar an der Versteigerung teilnehmen wollten, sie aber zumindest in Teilen als rechtswidrig ansehen. Auch hier seien Eilanträge gestellt worden, über die noch zu entscheiden sei, so das Gericht.