Es wird nicht ruhiger um Rechtsanwältin Katja Günther, die erst im letzten Jahr wegen Beihilfe zum Betrug zu Schadensersatz verurteilt wurde. Zwar hat die Münchener Staatsanwaltschaft im März weitere Ermittlungen gegen sie wegen Beihilfe zum Betrug eingestellt. Allerdings sieht sich die Anwältin nun mit einer Anzeige des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) konfrontiert.
Anzeige wegen versuchten Betruges
Die als "Abmahnanwältin" mit Verbindungen zu wenig seriösen Internet-Unternehmen bekannt gewordene Geschäftsfrau, hat sich also nicht nur den Unmut Tausender Opfer von Internetabzocke zugezogen, sondern auch die Aufmerksamkeit seriöser Inkasso-Dienstleister geweckt. Wie der BDIU am Mittwoch bekannt gab, hat der Verband bei der Staatsanwaltschaft München Anzeige wegen Verdachtes des versuchten Betruges gegen die Rechtsanwältin gestellt. Es lägen zahlreiche Beschwerden gegen Frau Günther vor, weil sie als Geschäftsführerin der RAZ Gesellschaft für Zahlungsmanagement Forderungen aus sogenannten "Abofallen" eintreiben wollte. Aus Sicht des BDIU sind diese Forderungen unberechtigt.
Bei Abofallen im Internet – zum Beispiel Seiten, auf denen kostenlose Software, Gewinnspiele, Kochrezepte oder der Versand von Warenproben angeboten werden – sind Preisangaben meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar beziehungsweise nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken. Wenn aber Abonnements versteckt auf Internetseiten enthalten sind, dann sind sie unwirksam.
Seriöse Inkassofirmen übernehmen keine unberechtigten Forderungen
"Seriöse Inkassodienstleister dürfen solche Forderungen nicht realisieren", stellt Wolfgang Spitz, Präsident des BDIU klar. Der Verband dränge darauf, Firmen, die gezielt solche Forderungen eintreiben, von der Tätigkeit als Inkassofirma auszuschließen. Im vorliegenden Fall sei die zuständige Registrierungsbehörde bereits informiert. Zwar sei die Firma von Anwältin Katja Günther kein Mitglied des BDIU und könne es auch nicht werden. Aber der Verband sei gegenüber seinen Mitgliedern und den mehr als 500.000 Auftraggebern in der Pflicht.
Inkasso sei der "faire Interessenausgleich zwischen Gläubiger und säumigen Zahler", erläutert der BDIU-Präsident. Alle Mitgliedsunternehmen des BDIU hätten sich daher in berufsrechtlichen Richtlinien hohe Maßstäbe für den auftragsgebundenen, außergerichtlichen Forderungseinzug von Privatpersonen und Unternehmen gesetzt.