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Mittwoch, 23.02.2011 15:16

Internet-Sperren: Verfassungsbeschwerde eingereicht

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

Das Thema Internetsperren gegen die Verbreitung von Kinderpornografie sorgt seit jeher für hitzige Debatten. Eine vorläufige Richtungsentscheidung fand die Diskussion mit dem Inkrafttreten des sogenannten "Zugangserschwerungsgesetz" vor genau einem Jahr. Dieses verpflichtet Internetanbieter dazu, den Zugang zu Kinderporno-Seiten zu sperren, die auf einer geheimen BKA-Liste aufgeführt sind. Zwar ist die Umsetzung des Sperrprinzips weiterhin per Erlass aus dem Bundesministerium des Innern ausgesetzt. Doch die Gegner der Methode rüsten bereits zum nächsten Schlagabtausch: So gaben vier führende Mitglieder des "Arbeitskreises gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur)" am Mittwoch bekannt, dass sie – wie bereits im Vorjahr angekündigt – nun Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz beim Bundesverfassungsgericht eingelegt haben.

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Fehlende Kompetenz und handwerkliche Fehler

Namentlich eingereicht haben die Beschwerde der IT-Experte und Blogger Florian Walther; die Professorin für Neue Medien an der Merz Akademie Stuttgart, Olia Lialina; der Software-Entwickler Alvar Freude sowie der Künstler und Netzaktivist padeluun. Die rechtliche Vertretung übernehmen die IT-Fachanwälte Thomas Stadler und Dominik Boecker. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit zahlreichen inhaltlichen sowie formalen Fehlern, in deren Folge die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes insgesamt infrage zu stellen sei. Zudem besitze der Bund nach Auffassung des "AK Zensur" nicht die erforderliche Legislativkompetenz in diesem Bereich.

Nach Einschätzung der beteiligten Juristen ist ein Erfolg der Verfassungsbeschwerde äußerst wahrscheinlich. "Bereits in der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages im November 2010 wurde das Zugangserschwerungsgesetz von der deutlichen Mehrzahl der geladenen Sachverständigen als verfassungswidrig bezeichnet", so der beauftragte Kölner Rechtsanwalt Boeker.

"Das Gesetz erfüllt den erhofften Zweck nicht"

Aus Sicht seines Freisinger Kollegen ist das Gesetz zudem nicht geeignet, den ihm zugewiesenen Zweck zu erfüllen und Zugriffe auf kinderpornografische Inhalte wirksam zu vermindern. "Besonders bedenklich ist dabei, dass die Entscheidung darüber, ob statt anderen Maßnahmen eine Sperre von Internetseiten durchgeführt wird, einzelne Beamte des BKA fällen. Der Gesetzgeber überlässt zudem die Entscheidung über die Art der Sperren und damit die Tiefe des Grundrechtseingriffs der Privatwirtschaft, was ebenfalls gegen das Grundgesetz verstößt", sagte Stadler. Auch innerhalb der Bundesregierung stoßen solche Bedenken durchaus auf offene Ohren. Während insbesondere die FDP von Anbeginn den Grundsatz "Löschen statt Sperren" favorisierte, sprachen sich CSU und CDU bislang mehrheitlich für den Sperransatz aus. Unterstützung des Sperrgestzes kommt ebenfalls aus dem Bundeskriminalamt (BKA), das das Löschen von Kinderpornografie wiederholt als ineffektiv bezeichnete.

Der "AK Zensur" kommt zu dem gegenteiligen Schluss und befürchtet unerwünschte Konsequenzen, sollte das Gesetz bestehen bleiben. "Leider konnte sich die Koalition immer noch nicht auf eine endgültige Aufhebung des Zugangserschwerungsgesetzes verständigen. Obwohl sich jüngst auch der CSU-Netzrat gegen Sperren ausgesprochen hat und die FDP-Fraktion sich schon seit 2009 für das Entfernen kinderpornographischer Webseiten einsetzt, beharren führende Politiker der CDU weiter auf den gefährlichen Internet-Sperren", erklärte der Mitbegründer des Arbeitskreises, Alvar Freude. Werde infolge dessen die derzeitige Aussetzung der Sperren aufgehoben, seien die Befürworter ebenso dafür verantwortlich, wenn Sperrlisten möglicherweise als Wegweiser für Pädophile dienten oder auf andere Inhalte ausgedehnt würden.

red
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