Netzagentur untersagt Telekom VDSL-Entgeltmodell
Die Bundesnetzagentur macht der Deutschen Telekom erneut einen Strich durch die Rechnung. Die Telekom hatte die Bonner Regulierungsbehörde im Januar darüber informiert, dass sie ein neues VDSL-Entgeltmodell für Bitstrom-Anschlüsse einführen wolle. Das sogenannte VDSL-Kontingentmodell sollte zusätzlich zu VDSL IP Bitstrom-Anschlüssen vermarktet werden. Mit einer am Montag veröffentlichten Entscheidung untersagt die Netzagentur der Telekom vorläufig die Einführung des VDSL-Kontingentmodells.
Erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs
Die zuständige Beschlusskammer der Netzagentur ist nach Angaben der Behörde in einer nachträglichen Entgeltkontrolle zu dem – vorläufigen – Ergebnis gekommen, dass die geplante Einführung des neuen Entgeltmodells "die Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen in erheblicher Weise beeinträchtigt" hätte. Eine sachliche Rechtfertigung für ein solch neues Vermarktungsmodell bestehe nicht.
Nach den Plänen der Telekom hätten Wettbewerber bei dem führenden deutschen DSL-Anbieter ein bestimmtes Kontingent schaltbarer VDSL IP Bitstrom-Anschlüsse bundesweit oder regional buchen können. Im Voraus sollten sie dafür eine sogenannte Upfront-Zahlung leisten. Damit erwerben die Nachfrager das Recht in den nächsten elf Jahren im Rahmen des vereinbarten Kontingents VDSL IP Bitstrom-Anschlüsse anmieten zu können. Monatlich wäre dafür ein bestimmtes Überlassungsentgelt zu zahlen.
Mengenrabatt würde Aufbau von Glasfasernetzen unattraktiv machen
Der Stückpreis pro Anschluss würde sinken, je besser das gebuchte Kontintent ausgeschöpft wird. In der Praxis würde dieser Mengenrabatt auf die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber den Aufbau neuer Netze, beispielsweise Glasfaseranschlüsse, unattraktiv machen. Die Bonner Behörde hält den Infrastrukturwettbewerb jedoch für zwingend erforderlich. Nur so könnte es zu Wettbewerb kommen, von dem Endkunden hinsichtlich der Preisgestaltung, Qualität, Service und Vielfalt der Produkte profitieren könnten.
Die Netzagentur sieht für das VDSL-Kontingentmodell keine Rechtfertigungsmöglichkeit. Ein besonderes Investitions- oder Auslastungsrisiko lässt sie hier nicht gelten. Es sollen keine Breitbandanschlüsse auf der Basis neu errichteter Netze vermarktet werden, sondern Anschlüsse für ein Netz, in das bereits seit 2006 investiert wurde. Zugleich betont die Bundesnetzagentur aber, dass sie durchaus Kooperations- und Risikoteilungsmodellen aufgeschlossen gegenübersteht. Allerdings bezieht sich dies auf die neuen Breitbandnetze der nächsten Generation wie FTTH. Die aktuelle Entscheidung der Regulierungsbehörde sei daher keine Vorentscheidung für die Vermarktung der neuen Netze. Das Bundeskartellamt stimmt nach Angaben der Bundesnetzagentur der wettbewerbsrechtlichen Bewertung der Bonner Behörde zu.
Endgültige Entscheidung nicht vor Juni
Noch bis zum 2. Mai können nun interessierte Parteien zu der Entscheidung der Netzagentur Stellung nehmen. Danach wird der Beschluss an die EU-Komission sowie an die nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Staaten übermittelt, die ebenfalls innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Erst danach wird die Bundesnetzagentur die endgültige Entscheidung bekannt geben.
red