Donnerstag, 19.07.2012 17:46
Streit mit Telegate: Telekom muss Millionen zahlen
aus dem Bereich Sonstiges
Bereits seit 2004 liegen Telegate und die Deutsche Telekom im Clinch. Der für den Werbeclaim "Da werden Sie geholfen" bekannte Telefonauskunftsdienstleister wirft den Bonner Konzern vor, zu hohe Gebühren für überlassene Teilnehmerdaten kassiert zu haben. Im vergangenen Jahr bekam Telegate durch das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) 41 Millionen Euro zugesprochen, eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) steht jedoch noch aus. Jetzt vermeldet der Anbieter einen weiteren Sieg vor Gericht: Die Deutsche Telekom müsse insgesamt 47 Millionen Euro Schadenersatz an Telegate zahlen, wie der BGH bezüglich zweier weiterer Prozesse entschied.
Signalwirkung für ausstehende Klage erhofft
Zur Vorgeschichte: Die Telegate AG und ihre Tochtergesellschaften datagate GmbH und telegate MEDIA AG haben die Telekom in drei Teilprozessen auf insgesamt 86,7 Millionen Euro Schadenersatz für überhöhte Gebühren verklagt, führt die klagende Partei aus. Das OLG Düsseldorf hatte 2011 zugunsten der Tochtergesellschaften entschieden und Telegate "im Wesentlichen recht gegeben", wie das Unternehmen seinerzeit kommentierte. Eine weitere Revision beim BGH ließ das Gericht nicht zu. Die Telekom kündigte daraufhin an, Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision einzulegen. Diese wies der BGH nun ab, die zwei vorherigen Urteile des OLG seien damit rechtskräftig.
Für den Vorstandsvorsitzende von Telegate, Elio Schiavo, sind das entsprechend positive Nachrichten: "Endlich hat der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts Düsseldorf und damit auch unsere Rechtsauffassung endgültig bestätigt. Damit nimmt eine nun schon acht Jahre andauernde juristische Streitigkeit ein für uns gutes Ende. Wir sehen außerdem eine positive Signalwirkung der heutigen Entscheidung auf die noch ausstehende Klage der telegate AG sowie die weitergehenden Schadenersatzklagen gegen die Deutsche Telekom AG, die wir mit guten Erfolgsaussichten weiter vorantreiben werden."
red