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Freitag, 20.07.2012 13:46

Google: Gericht fordert Zensur von Suchbegriffen

aus den Bereichen Computer, Sonstiges

In der vergangenen Woche erlitt Google vor dem obersten französischen Gericht einen Rückschlag in einem seit 2010 andauernden Rechtsstreit mit SNEP, einem Verband der französischen Musikindustrie. Das Gericht kann demnach laut TorrentFreak von Google eine Zensur der Suchbegriffe torrent, RapidShare und MegaUpload bei seinen Diensten mit Autokomplettierung und Instant-Funktion verlangen.

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Google soll Suchbegriffe filtern

Nach Ansicht des Gerichts erleichtere Google indirekt Urheberrechtsverletzungen, da die drei Suchbegriffe bei der automatischen Vervollständigung von Begriffen nicht gefiltert würden. Eine Filterung sei jedoch ein geeignetes Mittel, um Online-Piraterie zu drosseln. Google sei zwar nicht für andere Webseiten verantwortlich, sollte die Entdeckung von illegalen Inhalten aber erschweren.

Der Verband SNEP argumentierte, dass Google bei der Eingabe der Namen von bekannten Künstlern im Suchfeld auch Wörter wie torrent, RapidShare und MegaUpload als Ergänzung vorgibt. In zwei untergeordneten Gerichten unterlag SNEP jedoch Google, erst das oberste Gericht urteilte im Sinne der französischen Musikindustrie.

Google nimmt urheberrechtlich bedenkliche Begriffe von Autokomplementierung aus

Google selbst gibt an, dass die Suchmaschine bereits seit über einem Jahr weltweit urheberrechtlich bedenkliche Suchbegriffe bei seinen Diensten mit Instant- und Autokomplementierungs-Funktion filtert. Bei Eingabe von torrent oder RapidShare finden sich passende Suchbegriffe erst, wenn das Wort komplett eingegeben wurde.

Google soll keine Inhalte gelöscht haben, dennoch führten die Maßnahmen zu einer geringeren Suche nach den oben genannten Suchbegriffen. Für Google ist ein Sieg vor Gericht wichtig, da der US-Konzern selbst entscheiden möchte, was gefiltert wird und was nicht. Ansonsten könnten Verbände demnächst die Filterung weiterer Suchbegriffe verlangen oder gleich ganze Webseiten von der Suche ausnehmen lassen. Der Fall geht nun zur endgültigen Entscheidung an das französische Berufungsgericht.

red
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