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Freitag, 10.08.2012 17:16

Fehlende Drittanbietersperre: vzbv mahnt E-Plus ab

aus dem Bereich Mobilfunk

Bereits seit Mai gilt ein novelliertes Telekommunikationsrecht, das dem Verbraucher mehr Rechte einräumt. Festgeschrieben wurde darin unter anderem auch ein besserer Schutz vor sogenannten Abo-Fallen. Die besten Paragraphen nutzen allerdings nur wenig, wenn sie nicht umgesetzt werden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat E-Plus aus diesem Grund nun eine Abmahnung zukommen lassen.

Keine Drittanbietersperre für E-Plus-Kunden

Laut vzbv hat es der Netzbetreiber bislang nicht geschafft, die gesetzlich vorgeschriebene Sperroption für die Abrechnung von Drittanbieter-Diensten umzusetzen. Diese soll verhindern, dass unabsichtlich kostenpflichtige Abos abgeschlossen werden können, deren Abrechnung über die Telefonrechnung erfolgt – etwa für Klingeltöne oder Handy-Spiele.

Zudem steht Mobilfunkkunden mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes vom 10. Mai 2012 ein erweitertes Widerspruchsrecht gegen einzelne Rechnungsposten zu. Zuvor hatten Streitigkeiten zwischen Kunden und Providern über aufgeführte Leistungen immer wieder die Gerichte beschäftigt.

Frist endet am 10. August

Nach vzbv-Angaben wurde E-Plus im Rahmen der Abmahnfrist aufgefordert, den Vorgaben bis zum 10. August Folge zu leisten und eine Sperrung zu ermöglichen. Auch die Bundesnetzagentur wurde von den Verbraucherschützern informiert und um Unterstützung gebeten. "Alle Verbraucher haben ein Recht auf Schutz vor Abo-Fallen. Wenn ein Mobilfunkanbieter die Einrichtung einer Drittanbietersperre immer noch nicht anbietet, sollten Kunden sie bei ihm einfordern", sagte Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft und Internationales beim vzbv.

Laut den Verbraucherschützern begründete die KPN-Tochter das Versäumnis mit Schwierigkeiten bei der Integration derartiger Fälle in ihre Abrechnungssoftware. Ein Sprecher der E-Plus Gruppe erklärte gegenüber onlinekosten.de: "E-Plus entwickelt und implementiert derzeit mit Hochdruck die technisch automatisierte Lösung zur Umsetzung der aktuellen, gesetzlichen Regelung. Bis dahin gibt es eine Übergangslösung, über die im Rahmen händischer Bearbeitung auf Kundenwunsch in der Regel eine Sperre der Drittanbieterdienste eingerichtet werden kann." Man befinde sich im Dialog mit den Verbraucherschützern, werde aber keine weiteren Details aufgrund des laufenden Verfahrens nennen.

red
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