Der 50jährige Heinz hat nun schon so viel über den Erotik-Film "Wilde Lüste im Rosengarten" gehört. Nun erscheint das Schmuddelfilmchen auf seinem Bildschirm im Angebot eines Filesharing-Dienstes. Heinz kann nicht anders, er schlägt zu: Klick! Der Download startet – und schon sitzt Heinz in der Falle. Denn kurz darauf steht sein Name auf dem "Porno-Pranger", den eine Regensburger Anwaltskanzlei im Internet veröffentlicht. Die Welt lacht über Heinz – und seine Frau lässt sich scheiden.
Polizeistationen am Sex-Pranger?
So oder ähnlich könnte manche Vita verlaufen, wenn eine Regensburger Anwaltskanzlei ihre Pläne, am 1. September eine Gegnerliste im Internet zu veröffentlichen, in die Tat umsetzt. Und da sie sich auf Urheberrecht spezialisiert hat und diverse Namen der Erotikindustrie zu ihrer Mandantschaft zählen, werden dies wohl in erster Linie Filesharer sein, die nicht nur Musik, sondern auch illegal Pornos tauschen oder aus dem Web beziehen.
Die Anwälte betonen zwar laut "Welt Online", dass nicht alle 150.000 Gegner ihrer Datenbank ans schwarze Brett kommen, sondern nur Filesharer und Konsumenten, die im "gewerblichen Ausmaß" Videos durchs Web schwirren lassen. Heinz käme dann wohl mit einem blauen Auge davon. Das bayrische Online-Magazin "wochenblatt.de" will jedoch erfahren haben, dass in erster Linie widerborstige Zahlungsunwillige ans Prangerkreuz genagelt werden sollen - darunter auch Polizeistationen und Pfarrämter.
Die Erotik-Anwälte zeigen sich gelassen: Sie pochen auf ihr Recht, im Internet auf ihre Erfolge und Geschäftspartner hinzuweisen und sehen sich durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Dezember 2007 geschützt. Darin stützen die Richter das Recht von Anwälten, Gegner in bestimmten Fällen im Internet als Referenz angegeben zu dürfen. Diesem Urteil liegt jedoch ein Fall zugrunde, in dem Banken und Versicherungen und keine Privatpersonen auf der Webseite einer Anwaltskanzlei erschienen. Und Gegenstand des Rechtstreits war auch nicht delikate Ware aus dem Rotlicht-Milieu.
Anwald Stadler: "Bloß Säbelrasseln"
So sehen es auch mehrere Juristen. Anwalt Thomas Stadler
auf seinem Blog "Internet-Law": "Dass sich diese Rechtssprechung auf Privatpersonen übertragen lässt, darf bezweifelt werden." Zumal auch unbeteiligte Inhaber von Web-Anschlüssen ins Kielwasser der Filesharer geraten können: Beispielsweise nutzen häufig Mitarbeiter die schnellen Datenraten am Arbeitsplatz zum Download von Filmen und Musik.
"Die Unternehmen sehen sich dann als Inhaber des Internetanschlusses plötzlich mit einer abgemahnten Urheberrechtsverletzung konfrontiert", kritisieren die Kollegen der Kölner Kanzlei "KBM Legal" den Vorstoß ihrer Kollegen aus Süddeutschland. "Durch den geplanten Internet-Pranger kann so die Reputation (...) stark in Mitleidenschaft gezogen werden."
Somit bleibt abzuwarten, ob die forschen Juristen an der Donau wirklich soweit gehen, ihre Liste in die Tat umzusetzen. Der Kölner Anwalt Christian Solmecke kommentiert lapidar, es handele sich vermutlich lediglich um "Säbelrasseln", das die Gegner zügig zum Vergleich bewegen soll. Nicht umsonst heißt es wohl im Absatz über der Regensbuger Gegnerlisten-Verkündigung versöhnlich: "In einem großen Teil der uns anvertrauten Mandate erzielen wir vergleichsweise Einigungen".