Freitag, 14.09.2012 11:16
GVU & VG Media nehmen Mehrparteienhäuser ins Visier
aus dem Bereich Sonstiges
Die VG Media, die von den privaten Rundfunkanstalten mit der Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte beauftragt wurde, und die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) erweitern ihre Zusammenarbeit. Künftig wollen beide verstärkt gegen Eigentümer von Mehrparteienhäuser vorgehen, die private TV- und Radioprogramme über Verteileranlagen unzulässig an Mieter weiterleiten.
GVU soll Verstöße vor Ort aufdecken
Die GVU wird solche Verstöße ab sofort systematisch aufdecken und analysieren. Dazu sind auch Einsätze direkt vor Ort geplant. Die VG Media soll damit bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in diesem Bereich unterstützt werden.
Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften müssten laut einer gemeinsamen Pressemittelung von VG Media und GVU die erforderlichen Nutzungsrechte vertraglich erwerben, wenn sie zentral empfangene Programmsignale über ein hausinternes Verteilnetz an Wohnungen weitersenden. Gegenüber den Rechteinhabern, in diesem Fall die privaten Rundfunksender, müsste die Nutzung der Programme angemessen vergütet werden. Entsprechende Verträge seien mit der VG Media abzuschließen.
Unterlassungs- und Schadenersatzklagen drohen
Wer den Mietern rechtswidrig TV- und Radioprogramme ohne erworbene Nutzungsrechte zur Verfügung stellt, riskiert Klagen auf Unterlassung und Schadenersatz durch die VG Media. Außerdem könne die Weitersendung der Programme auch als Urheberrechtsverletzung aufgefasst werden, die entsprechend geahndet werden kann.
red