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Donnerstag, 04.10.2012 12:46

Urteil: GEZ-Gebühr für Computer und Smartphones

aus dem Bereich Sonstiges

Niederlage für einen Rechtsanwalt, der vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte (AZ: 1 BvR 199/11): Das oberste Gericht in Karlsruhe bestätigte ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, laut dem die öffentlich-rechtlichen Sender Rundfunkgebühren für "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" wie internetfähige Computer und Smartphones erheben können. Mit Beschluss vom 22. August hatte die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde gegen ein früher ergangenes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. Das geht aus einer Pressemitteilung des obersten Verfassungsgerichts von Dienstag hervor.

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Flucht aus Finanzierung der Sender verhindern

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts sind die neuartigen Rundfunkempfangsgeräte GEZ-pflichtig. Der klagende Anwalt sei nicht in seinen Grundrechten verletzt worden, die Informationsfreiheit werde nicht eingeschränkt. Die Gebührenerhebung sei im Rahmen der Verfassung gerechtfertigt. Die Gebühren dürften erhoben werden, um eine Flucht aus der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender zu verhindern. Der Anwalt hatte in seiner Klage erläutert, dass er mit dem Computer in seiner Kanzlei zwar das Internet nutze, aber keine Rundfunksendungen empfange.

Wer keinen Fernseher, sondern nur ein Radio, einen Computer oder ein Smartphone besitzt, muss sich aber dennoch bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) anmelden und monatlich Rundfunkgebühren in Höhe von 5,76 Euro bezahlen. Für Haushalte mit einem TV-Gerät fallen noch bis Jahresende 17,98 Euro im Monat an, ehe ab dem 1. Januar des kommenden Jahres die gerätebezogene Gebühr durch einen einheitlichen Rundfunk-Beitrag für den gesamten Haushalt eingeführt wird. Dieser Beitrag wird dann unabhängig davon erhoben, ob ein Rundfunkgerät vorhanden ist oder nicht.

ARD reagiert positiv auf Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

In einer ersten Reaktion begrüßte die ARD das Urteil: "Das Bundesverfassungsgericht betont in diesem Beschluss die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als herausragendes Rechtsgut", betont SWR-Justiziar Hermann Eicher. Alternative Lösungen wie eine Verschlüsselung der öffentlich-rechtlichen Sender habe das Bundesverfassungsgericht als nicht vereinbar mit dem Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abgelehnt. Außerdem gebe es Zweifel an der Sicherheit der Verschlüsselung.

red
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